Information zur Beratung
Kleine Wegbeschreibung durch die Begriffsverwirrung
Es ist nicht nur für den Laien schwierig sich im „Beratungsdschungel" zurechtzufinden. Wie kann man sich orientieren bei der Begriffs- und Angebotsvielfalt?
Ihre Qualitätssicherung als Klientin oder Klient
Ein für uns wichtiges Argument ist die gesetzliche Grundlage, die ganz eindeutig formuliert, dass nur ausgebildete Lebens- und Sozialberater als Coaches, MediatorInnen und BeraterInnen selbstständig tätig sein dürfen.
Für die KlientInnen gibt das die Sicherheit einer fundierten Ausbildung und die Bindung an die Berufs- und Standesregeln der Lebens- und Sozialberater, die unter anderem klar die Verschwiegenheitspflicht wie bei Ärzte und Psychotherapeuten definiert.
Ein weiteres Argument ist das Berufsbild, das ebenfalls gesetzlich definiert ist. Darin heißt es sinngemäß, dass Lebens- und Sozialberatung als professionelle, bewusste und geplante Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen in Entscheidungs- und Problemsituationen verstanden wird.
Klar wird hier auch zum Berufsbild des Psychotherapeuten insofern abgegrenzt, als die Psychotherapeuten ihren Ausbildungsschwerpunkt auf krankheitswertige Störungen setzen und psychisch kranke Menschen behandeln, während Lebens- und Sozialberater mit Menschen arbeitet, bei denen keine psychischen Erkrankungen vorliegen.
allgemeine Informationen